Für eine Ernährungsberatung (60 min) berechnen wir 70 €. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungsstellung. Im Erstgespräch klären wir ab, wie viel Beratungsheiten erforderlich sind und bei Bedarf erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Liegt eine Erkrankung/Indikation nach § 43 SGB V vor, kann Ihre Ernährungsberatung von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Hierfür benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Wie hoch die Bezuschussung ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab. Fragen Sie am Besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter nach.
Möchten Sie präventiv beraten werden (z.B. bei leichtem Übergewicht), kann die Ernährungsberatung von der Krankenkasse nach § 20 SGB V bezuschusst werden. Hier sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.