Zentrum für Klinische Ernährung Stuttgart

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Preise

Für eine Ernährungsberatung (60 min) berechnen wir 70 €. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungsstellung. Im Erstgespräch klären wir ab, wie viel Beratungsheiten erforderlich sind und bei Bedarf erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Bezuschussung durch die Krankenkasse

Liegt eine Erkrankung/Indikation nach § 43 SGB V vor, kann Ihre Ernährungsberatung von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Hierfür benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Wie hoch die Bezuschussung ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab. Fragen Sie am Besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter nach.

Möchten Sie präventiv beraten werden (z.B. bei leichtem Übergewicht), kann die Ernährungsberatung von der Krankenkasse nach § 20 SGB V bezuschusst werden. Hier sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Das ZKES

Wollgrasweg 49 b
70599 Stuttgart
Telefon OPTIFAST: 0711-459 24895
Telefon PRAXIS: 0711-459 24890
Telefon STUDIE: 0711-459 24894